Preise

Es ist nicht möglich, Einheitspreise für Internetseiten zu bestimmen.

Gerne gebe ich Ihnen jedoch folgende Anhaltspunkte:
Für eine Website - ähnlich wie diese - also
6 Seiten in HTML (Startseite + 5 Infoseiten)
zzgl. dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Impressum, 
sowie Anmeldung bei den wichtigen, kostenlosen Suchmaschinen
berechne ich Euro 250,-- zzgl. gesetzlicher MwSt.

Weitere Seiten werden nach Absprache extra berechnet.

Gerne pflege und aktualisiere ich Ihre Website bei Bedarf.
Die Kosten hierfür richten sich nach Umfang und Häufigkeit der Änderungen.

Bei der Suche nach einem geeigneten Hosting Provider sowie der Anmeldung einer Domain bin ich gerne behilflich.

 

Wichtiger Hinweis:
Gemäß § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist eine Künstlersozialabgabe (2009: 4,4%) auch für Leistungen von Webdesignern Pflicht. 

Nicht nur die "klassischen" künstlerischen Tätigkeiten sind betroffen. Der Begriff des Künstlers im Sinne des KSVG ist weiter gefasst. Abgabepflichtig sind beispielsweise Zahlungen an: Webdesigner (zur Gestaltung der Homepage), Fotografen (für Werbebroschüre), externe Designer (Kreation der Produkte), Grafiker (Werbeflyer, Werbeanzeigen, Plakate), Layouter (Gestaltung Geschäftsbericht).
D.h., die Deutsche Rentenversicherung hat seit Juni 2007 die gesetzliche Aufgabe, bei Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe zu prüfen. Das betrifft alle Entgelte, die an einen selbständigen Künstler oder Publizisten für eine künstlerische oder publizistische Leitung gezahlt werden. Außerdem gehören auch Zahlungen an Künstler/Publizisten zur Bemessungsgrundlage, die als Gewerbetreibende, Einzelunternehmer oder Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) am Markt auftreten. Ausgenommen sind lediglich Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH). 

Weitere Informationen: www.kuenstlersozialkasse.de